SG Braunschweig, vom 14.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 64 KR 46/14
Rechtmäßigkeit von Beitragsnachforderungsbescheiden auf der Grundlage von BetriebsprüfungenBeweislast des Arbeitgebers für beitragsfreie Zuwendungen in Form von Aufwendungsersatz für Dienstreisekosten
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.09.2017 - Aktenzeichen L 2 R 247/17
DRsp Nr. 2017/16068
Rechtmäßigkeit von Beitragsnachforderungsbescheiden auf der Grundlage von BetriebsprüfungenBeweislast des Arbeitgebers für beitragsfreie Zuwendungen in Form von Aufwendungsersatz für Dienstreisekosten
Der Arbeitgeber trägt die materielle Beweislast, soweit er von einer Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen für Leistungen zugunsten seines Arbeitnehmers mit der Begründung absehen will, dass es sich um Aufwendungsersatz für Dienstreisekosten handele.
1. In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Reisekosten nur unter der Voraussetzung steuerfrei ersetzen darf, wenn die Arbeitnehmer ihm Unterlagen über die Dienstreisen vorlegen, aus denen die Dauer der Reise, der Reiseweg und, soweit die Reisekosten nicht nach den Lohnsteuer-Richtlinien zulässigerweise mit Pauschbeträgen erstattet werden, auch die Höhe der entstandenen Aufwendungen ersichtlich sind, und der Arbeitgeber diese Unterlagen als Beleg zu den Lohnkonten nimmt.
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