I.
Die Antragsteller sind Eheleute, die beim Antragsgegner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden und zwei Kinder haben. Im Zuge von Fahndungsmaßnahmen gegen Gesellschaften, an denen die Antragsteller, deren Verwandte oder sonstige Angehörige und nahestehende Personen beteiligt waren, ging es im Wesentlichen um folgende Vorgänge:
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