Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die (Kompetenz-)Rechtmäßigkeit eines Statusbescheids der beklagten Einzugsstelle.
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