Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.01.2022 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen tragen auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.428,96 Euro festgesetzt.
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