Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Den von den Klägern und Beschwerdeführern (Kläger) in der Beschwerde angesprochenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu. Auch besteht keine Gelegenheit, in einem Revisionsverfahren die aufgeworfenen Fragen im Sinne der Rechtsfortbildung weiter zu entwickeln.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|