Auf die sofortige Beschwerde der Streithelferin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Cottbus - Rechtspfleger - vom 06.11.2019 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die von dem Kläger an die Streithelferin gemäß § 104 ZPO nach dem vollstreckbaren Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 26.07.2019 zu erstattenden Kosten werden auf 1.338,96 € (682,32 € + 656,64 €) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr seit dem 01.08.2019 festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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