Die Parteien streiten, ob das Finanzamt Einsprüche abschlägig bescheiden durfte.
Die Klägerin war in den Streitjahren an einer Bauherrengemeinschaft beteiligt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hieraus stellte das beklagte Finanzamt für das Jahr 2000 gesondert fest. Hiergegen hat die Klägerin Einspruch eingelegt, über den noch nicht entschieden ist.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|