FG Münster - Beschluss vom 15.03.2000
12 V 1054/00 AO
Normen:
FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 33 Abs. 2 ; FGO § 114 ; InsO § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 634

Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag

FG Münster, Beschluss vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 12 V 1054/00 AO

DRsp Nr. 2001/2276

Rechtsbehelfe gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag

1. Für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen einen vom Finanzamt gestellten Insolvenzantrag ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. 2. Ein entsprechender Antrag ist nicht im Hinblick auf § 14 Abs. 1 InsO unzulässig. 3. Ein schwebendes Erlass- und Stundungsverfahren hindert die Vollstreckung nur dann, wenn das betreffende Verfahren voraussichtlich zur Gewährung der beantragten Billigkeitsmaßnahme führen wird.

Normenkette:

FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 33 Abs. 2 ; FGO § 114 ; InsO § 14 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Antragsgegner (Ag.) zu Recht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.