I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Antragstellerin rechtzeitig Einspruch gegen eine Anordnung des Steuerabzuges gem. § 50a Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eingelegt hat und – bejahendenfalls – ob die Anordnung insbesondere mit Blick auf ein zwischenzeitlich über das Vermögen der Vergütungsberechtigten eröffnetes Insolvenzverfahren rechtmäßig ist.
Die Antragstellerin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand der Erwerb, der Umbau, die Verwaltung, Bewirtschaftung und spätere Veräußerung der Gewerbeimmobilie mit der postalischen Anschrift „M.-Straße 01” in E. ist.
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