I. Die in Deutschland ansässige Schuldnerin beauftragte die in Belgien beheimatete Gläubigerin mit der Bearbeitung von Bahnschwellen. Nachdem sich die Parteien über die Vertragsabwicklung gestritten hatten, gestattete das belgische Gericht der Schuldnerin, Schwellen gegen Sicherheitsleistungen von zusammen 3, 3 Mio BF abzuholen. Die Gläubigerin erwirkte ein Urteil des Handelsgerichts Mons, durch das die Schuldnerin vorläufig vollstreckbar verurteilt wurde, an die Gläubigerin 3.640.107 BF zuzüglich Zinsen sowie 500.000 BF für Verfahrenskosten zu zahlen. Die Schuldnerin hat gegen dieses Urteil fristgerecht Berufung eingelegt. Aufgrund des Urteils wurde der hinterlegte Betrag von 3,3 Mio BF an die Gläubigerin ausbezahlt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|