OLG Hamm vom 18.08.1994
15 W 209/94
Fundstellen:
FGPrax 1995, 5
GmbHR 1995, 599
WM 1995, 456

Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

OLG Hamm, vom 18.08.1994 - Aktenzeichen 15 W 209/94

DRsp Nr. 2001/1132

Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

1. Eine ausländische Kapitalgesellschaft kann im Inland nur unter der Voraussetzung als rechtsfähig behandelt werden, daß sie ihren tatsächlichen Verwaltungssitz im Gründungsstaat hat. 2. Im Grundbucheintragungsverfahren ist von einem allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts auszugehen, daß eine ausländische Kapitalgesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in dem Staat hat, nach dessen Recht sie gegründet worden ist. 3. Das Grundbuchamt hat deshalb eine Eintragung nur dann abzulehnen, wenn bei Würdigung der Eintragungsunterlagen bzw. anderweitiger gesicherter Erkenntnisse konkrete, durchgreifende Zweifel am Bestehen eines ausländischen tatsächlichen Verwaltungssitzes der Gesellschaft verbleiben.

Für die Praxis: