OLG Naumburg - Beschluss vom 04.03.2019
12 Wx 36/18
Normen:
UmwG § 152; BGB § 1092 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Sangerhausen, vom 30.04.2018

Rechtsfolgen der Aufspaltung eines einzelkaufmännischen Unternehmens durch Ausgliederung hinsichtlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2019 - Aktenzeichen 12 Wx 36/18 - Aktenzeichen 12 Wx 7/19

DRsp Nr. 2019/9062

Rechtsfolgen der Aufspaltung eines einzelkaufmännischen Unternehmens durch Ausgliederung hinsichtlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

Bei der Aufspaltung eines einzelkaufmännischen Unternehmens durch Ausgliederung nach § 152 UmwG kann das Vermögen einschließlich Rechten an Grundstücken grundsätzlich ohne Einzelübertragungsakte auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen. Indes erfolgt dieser Übergang nur hinsichtlich derjenigen Rechte, die überhaupt übertragbar sind. Zu diesen gehört eine zu Gunsten einer natürlichen Person bestellte beschränkte persönliche Dienstbarkeit gemäß § 1092 Abs. 1 BGB gerade nicht.

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 5) werden die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Sangerhausen - Grundbuchamt - vom 30. April 2018 aufgehoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,00 €.

Normenkette:

UmwG § 152; BGB § 1092 Abs. 1;

Gründe:

I.