OLG München - Urteil vom 01.03.2002
21 U 4755/01
Normen:
BGB § 134 § 278 § 607 (a.F.) ; VerbrKrG § 9 Abs. 3 ; HWiG § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2002, 269
WM 2002, 2460

Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages; Umfang der Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

OLG München, Urteil vom 01.03.2002 - Aktenzeichen 21 U 4755/01

DRsp Nr. 2005/3801

Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages; Umfang der Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

»1. Eine eventuelle Nichtigkeit des zwischen dem Erwerber einer Eigentumswohnung und einer Steuerberatungsgesellschaft geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag erfasst nicht den zur Vorbereitung des Erwerbs mit einer Bank abgeschlossenen Darlehensvertrag. Sie erfasst auch nicht die der Steuerberatungsgesellschaft erteilte Vollmacht zum Abschluss des Darlehensvertrags. 2. Ein Widerrufsrecht nach § 5 Abs. 2 HWiG besteht nicht, wenn der Darlehensvertrag des Erwerbers von Wohneigentum durch eine Steuerberatungsgesellschaft in Vertretung des Erwerbers abgeschlossen wurde. 3. Zum Umfang von Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank vor Erwerb von Wohnungseigentum.