Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7.10.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Darmstadt und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Für das Berufungsverfahren werden gerichtliche Gebühren und Auslagen nicht erhoben; im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Kosten der Schlussentscheidung des Landgerichts vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von der beklagten Stadt Vergütung von Werkarbeiten.
Die Klägerin hat wegen ihrer angeblichen Forderungen unter dem 11.12.2015 Klage eingereicht. Dabei hat sie das Passivrubrum wie folgt angegeben: "Stadt O1, A-Straße …, O1, vertreten durch den Bürgermeister B, ebenda."
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