1. Auf die Beschwerde der Antragsteller wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Cottbus - Landwirtschaftsgericht - vom 11. Mai 2017, Az.
2. Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Antragsteller zu 1. und 2. jeweils zur Hälfte.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 120.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die Zurückweisung ihres Antrages auf gerichtliche Entscheidung wegen Nichterteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen zwischen ihnen geschlossenen Kaufvertrag über landwirtschaftliche Grundstücke.
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