OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.09.2022
25 Wx 16/22
Normen:
BGB § 41;
Vorinstanzen:
AG Wuppertal, vom 14.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen VR 11034

Rechtsfolgen des Austritts aller Mitglieder aus einem eingetragenen VereinBerechtigung des Vorstands zur Anzeige gegenüber dem Vereinsregister

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2022 - Aktenzeichen 25 Wx 16/22

DRsp Nr. 2022/17914

Rechtsfolgen des Austritts aller Mitglieder aus einem eingetragenen Verein Berechtigung des Vorstands zur Anzeige gegenüber dem Vereinsregister

1. Sind alle Mitglieder aus einem eingetragenen Verein ausgetreten, so erlischt der Verein liquidationslos. 2. Ein ebenfalls ausgetretenes, alleinvertretungsberechtigtes Mitglied des Vorstands gibt durch die Anzeige des Erlöschens gegenüber dem Vereinsregister nicht zu erkennen, dass es an seinen Mitgliedsrechten festhalten will. 3. Der Verein ist daher aufgrund der Anzeige des Austritts aller Mitglieder im Vereinsregister zu löschen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Registergericht - Wuppertal vom 14.02.2022, VR 11034, aufgehoben. Der Rechtspfleger wird angewiesen, den A.-e.V. im Vereinsregister zu löschen.

Normenkette:

BGB § 41;

Gründe

I.