FG Nürnberg, vom 11.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 348/17
Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim FinanzamtEintritt der Abgeltungswirkung bei Scheinrenditen aus einem betrügerischen SchneeballsystemBerücksichtigung der einbehaltenen Abgeltungssteuer bei der Bemessung der erzielten KapitaleinkünfteRechtsfolgen des Fehlens der aufsichtsrechltichen Genehmigung gem. § 32 KWG
BFH, Urteil vom 29.09.2020 - Aktenzeichen VIII R 17/17
DRsp Nr. 2021/7729
Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim FinanzamtEintritt der Abgeltungswirkung bei Scheinrenditen aus einem betrügerischen SchneeballsystemBerücksichtigung der einbehaltenen Abgeltungssteuer bei der Bemessung der erzielten KapitaleinkünfteRechtsfolgen des Fehlens der aufsichtsrechltichen Genehmigung gem. § 32KWG
1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt.2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist.
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