BFH - Urteil vom 27.10.2020
VIII R 42/18
Normen:
EStG § 43 Abs. 5, § 10d Abs. 4 Satz 4, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 32d Abs. 3; FGO § 40 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2021, 866
BStBl II 2021, 481
DStRE 2021, 674
FR 2021, 707
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 23.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 190/16

Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim FinanzamtEintritt der Abgeltungswirkung bei Scheinrenditen aus einem betrügerischen SchneeballsystemZulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid

BFH, Urteil vom 27.10.2020 - Aktenzeichen VIII R 42/18

DRsp Nr. 2021/7732

Rechtsfolgen des Einbehaltens von Kapitalertragssteuer im Falle unterbliebener Anmeldung und Abführung beim Finanzamt Eintritt der Abgeltungswirkung bei Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid

1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapi-talertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 29.09.2020 – VIII R 17/17).