Das am 25. Mai 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Vorbehalt des Senatsurteils vom 11. September 2014 -
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 1/10 und die Beklagten zu 9/10 zu tragen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrags zuzüglich 10 vom Hundert abwenden, wenn nicht die andere Partei Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags zuzüglich 10 vom Hundert leistet.
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