Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29.09.2016 – 10 K 1180/13 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
A.
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