OLG München - Urteil vom 10.06.2010
23 U 5456/09
Normen:
HGB § 113; AktG § 88;
Vorinstanzen:
LG Ingolstadt, vom 13.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 HKO 722/09

Rechtsfolgen eines Verstoßes des Geschäftsführers einer Steuerberatungs- und Buchprüfungs-GmbH gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

OLG München, Urteil vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 23 U 5456/09

DRsp Nr. 2010/21534

Rechtsfolgen eines Verstoßes des Geschäftsführers einer Steuerberatungs- und Buchprüfungs-GmbH gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

1. Der Geschäftsführer einer Steuerberatungs- und Buchprüfungs-GmbH verstößt gegen ein in seinem Anstellungsvertrag vereinbartes Wettbewerbsverbot, wenn er als Beirat einer Gesellschaft eine Vergütung für eine beratende Tätigkeit erhält, die er auch bei seiner Tätigkeit für die Steuerberatungs- und Buchprüfungs-Gesellschaft anbiegen würde. 2. Der Anstellungs-GmbH steht gem. §§ 113 Abs. 1 2. Hs. HGB, 88 Abs. 2 S. 2 AktG analog ein Anspruch auf Herausgabe der erlangten Vergütung zu.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 13.11.2009 wird zurückgewiesen.

II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 113; AktG § 88;

Gründe: