Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 06.07.2020 (Az.:
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Streithelfer der Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.510.000,00 € festgesetzt.
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