LSG Bayern - Urteil vom 03.02.2022
L 4 P 8/20 KL
Normen:
SGG § 54 Abs. 1; SGG § 131 Abs. 3; SGB XI § 85 Abs. 5 S. 4; SGG § 78 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; SGB XI § 85 Abs. 2 S. 1; SGB XI § 85 Abs. 4 S. 2;

Rechtsfolgen für einen Schiedsspruch bei späterem Abschluss einer VergütungsvereinbarungEintreten der Gegenstandslosigkeit eines Schiedsspruches bezüglich eines PflegesatzesVorrang einer Vergütungsvereinbarung bezüglich der Kosten der Heimpflege gegenüber einem Schiedsspruch

LSG Bayern, Urteil vom 03.02.2022 - Aktenzeichen L 4 P 8/20 KL

DRsp Nr. 2023/10833

Rechtsfolgen für einen Schiedsspruch bei späterem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung Eintreten der Gegenstandslosigkeit eines Schiedsspruches bezüglich eines Pflegesatzes Vorrang einer Vergütungsvereinbarung bezüglich der Kosten der Heimpflege gegenüber einem Schiedsspruch

Durch eine nach dem Schiedsspruch ergangene, wirksame Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI wird der Schiedsspruch gegenstandslos. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Schiedsspruch und die Vergütungsvereinbarung einen nicht vollständig identischen Pflegesatz in den Pflegegraden und keinen Vorbehalt oder keine Regelung zur Vorläufigkeit enthalten.

Tenor

I.

Die Klage gegen den Schiedsspruch der Beklagten vom 10. Oktober 2019 wird verworfen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 1; SGG § 131 Abs. 3; SGB XI § 85 Abs. 5 S. 4; SGG § 78 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; SGB XI § 85 Abs. 2 S. 1; SGB XI § 85 Abs. 4 S. 2;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtsmäßigkeit des Schiedsspruchs der Beklagten, mit dem die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung des Beigeladenen zu 1, dem Träger des Pflegeheims J-Heim M, unter Berücksichtigung eines Wagniszuschlags in Höhe von 3 v.H. festgesetzt wurde.