FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 21.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 272/13
Rechtsfolgen überhöhter Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen KörperschaftZulässigkeit des Entzuges der Gemeinnützigkeit wegen Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot
BFH, Urteil vom 12.03.2020 - Aktenzeichen V R 5/17
DRsp Nr. 2020/12147
Rechtsfolgen überhöhter Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen KörperschaftZulässigkeit des Entzuges der Gemeinnützigkeit wegen Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot
1. Zur Feststellung von Mittelfehlverwendungen i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 3AO durch überhöhte Vergütungen an den Geschäftsführer einer gemeinnützigen Körperschaft sind die Grundsätze der vGA zu berücksichtigen. Maßstab des externen Fremdvergleichs sind dabei die für vergleichbare Tätigkeiten auch von Wirtschaftsunternehmen gewährten Vergütungen.2. Gewährt die Körperschaft ihrem Geschäftsführer eine Versorgungszusage, die über eine Unterstützungskasse erfüllt wird, ist der für den Geschäftsführer liegende Vorteil in Höhe der fiktiven Jahresnettoprämie in die Gesamtausstattung einzubeziehen.3. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit ist bei kleineren Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55AO unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt).
Tenor
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