I. Auf die Berufung der Kläger wird das am 04.07.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger die Auflassung des Wohnungseigentums zur Wohnung Nr.3, gelegen im Dachgeschoss des Objektes ..... Berlin, Blatt Nummer ... im Grundbuch von ...zu erklären, und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen.
2.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 8.460,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.September 2017 zu zahlen.
3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtstreits haben die Kläger als Gesamtschuldner 65 % und der Beklagte 35 % zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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