FG Düsseldorf, vom 11.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 4785/08
Rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung ausgeschiedener Gesellschafter einer vollbeendeten Personengesellschaft als Verfahrensfehler; Auslegung eines Rechtsbehelfs als Nichtzulassungsbeschwerde; Gewerblicher Grundstückshandel durch eine Grundstücksgemeinschaft
BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - Aktenzeichen IV B 76/10
DRsp Nr. 2012/9685
Rechtsirrtümlich erfolgte Beiladung ausgeschiedener Gesellschafter einer vollbeendeten Personengesellschaft als Verfahrensfehler; Auslegung eines Rechtsbehelfs als Nichtzulassungsbeschwerde; Gewerblicher Grundstückshandel durch eine Grundstücksgemeinschaft
1. NV: Eine nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde kann als solche der ehemaligen Gesellschafter auszulegen sein.2. NV: Die Frage einer notwendigen Beiladung stellt sich nicht, wenn ein klagebefugter ehemaliger Gesellschafter einer Personengesellschaft bereits als Kläger am Verfahren beteiligt ist.3. NV: Ein Kläger behält seine Stellung als Hauptbeteiligter auch dann, wenn er rechtsirrtümlich zum Verfahren beigeladen wird.4. NV: Eine finanzgerichtliche Entscheidung kann nur dann auf einer rechtsirrtümlich erfolgten (prozessual überflüssigen) Beiladung beruhen, wenn deren materiell-rechtlicher Inhalt dadurch beeinflusst sein kann, dass die betreffende Person vom FG nicht als Hauptbeteiligter, sondern als Beigeladener behandelt worden ist.5. NV: Für die Feststellung der bei Veräußerung nur eines Objekts zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels erforderlichen unbedingten Veräußerungsabsicht kann als Indiz auch die Finanzierung des Bauvorhabens heranzuziehen sein.