FG Sachsen - Urteil vom 07.07.2004
6 K 1255/03
Normen:
HGB § 249 ; EStG § 5 Abs. 1 § 4 Abs. 1 ; FGO § 100 ; EGBGB (1994) Art. 233 § 2a Abs. 8 S. 1 ; Sachenrechtsänderungsgesetz; AO (1977) § 171 Abs. 4 S. 2 ;

Rechtskraftwirkung eines Urteils; Zeitpunkt der Auflösung von Rückstellungen für eingeklagte Pachtzinsschulden; Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO 1977 wegen Unterbrechung; Körperschaftsteuer 1993

FG Sachsen, Urteil vom 07.07.2004 - Aktenzeichen 6 K 1255/03

DRsp Nr. 2005/1829

Rechtskraftwirkung eines Urteils; Zeitpunkt der Auflösung von Rückstellungen für eingeklagte Pachtzinsschulden; Ausschluss der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO 1977 wegen Unterbrechung; Körperschaftsteuer 1993

1. Bei einer klageabweisenden Entscheidung ist der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Urteilsbegründung (vgl. BGH-Rechtsprechung).