BFH - Urteil vom 05.06.2003
III R 38/01
Normen:
2. FGO -ÄndG Art. 4 ; FGO § 62 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 489

Rechtslage bis 2000: Nachweis der Bevollmächtigung

BFH, Urteil vom 05.06.2003 - Aktenzeichen III R 38/01

DRsp Nr. 2003/11970

Rechtslage bis 2000: Nachweis der Bevollmächtigung

1. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann nur durch Vorlage der Original-Vollmacht geführt werden; die Übermittlung der Vollmachtsurkunde per Fax reicht nicht aus.2. Setzt das FG zur Vorlage der Original-Vollmacht eine Frist mit ausschließender Wirkung, muss diese dem FG vor Ablauf der Ausschlussfrist vorliegen. Für Fristsetzungen zum Nachweis der Vollmacht nach § 62 Abs. 3 FGO i.d.F. bis zum 31.12.2000 hält der Senat daran fest. Das gilt jedenfalls dann, wenn das FG ausdrücklich die Original-Vollmacht angefordert hat.

Normenkette:

2. FGO -ÄndG Art. 4 ; FGO § 62 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhoben Klage gegen den Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) wegen Einkommensteuer 1991, 1993 und 1994 sowie Festsetzung von Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1991.