Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Streitig ist, ob ein (weitergehender) Anspruch der Klägerin auf Auskunft und Überlassung von Kopien personenbezogener Daten nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber dem Beklagten ... besteht.
Die Klägerin ist eine nach britischem Recht gegründete Limited. Ihr Gesellschafter und "Director" (Geschäftsführer) ist - ebenso wie bei der (zurückgewiesenen) Prozessbevollmächtigten - u.a. Herr A. Dieser betreibt unter den Internetadressen Website A und Website B zwei Webseiten mit dem Titel "Titel 1" und "Titel 2". Er beschreibt sich selbst als Vertreter im Kampf gegen Behördenwillkür und betrachtet die gesamte Behördenwelt und große Teile der Justiz als Gegner, die deshalb gegen ihn einen "Krieg" geführt hätten und dies hinterhältig und verlogen bis zur Begehung von Straftaten wie Rechtsbeugung ... gegen ihn, seine Familie, sein soziales Umfeld und gegen Mandanten (Website B abgerufen am 25.07.2022).
1. a) b) c) d) 2.
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