Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 28.06.2018, Az.
Der Gläubiger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I.
Das Landgericht hat mit Beschluss vom 10.10.2017 die Veröffentlichung folgender Gegendarstellung durch die Schuldnerin angeordnet:
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