Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 23. Juni 2020 abgeändert. Die Beklagte wird weiter verurteilt, dem Kläger auch für die Zeiträume vom 17. Oktober 2017 bis zum 6. Dezember 2017 sowie vom 18. Dezember 2017 bis 2. April 2018 Krankengeld zu gewähren.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
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