BFH vom 11.02.1994
VIII B 83/93

Rechtsmittel durch Steuerberatungsgesellschaft

BFH, vom 11.02.1994 - Aktenzeichen VIII B 83/93

DRsp Nr. 1997/8617

Rechtsmittel durch Steuerberatungsgesellschaft

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist auch dann unzulässigerweise von einer Steuerberatungsgesellschaft (GmbH) eingelegt worden, wenn sie zwar von einem Steuerberater unterschrieben wurde, der Briefkopf des Schreibens aber nur die Steuerberatungsgesellschaft ausweist und die Beschwerde in der Wir-Form abgefaßt ist.

Für die Praxis:

Zu unterscheiden ist die Prozeßvertretung durch eine Sozietät. Nach § 62 Abs. FGO können sich die Beteiligten durch Bevollmächtigte vertreten lassen; die Vollmacht kann auch auf eine Sozietät lauten. In diesem Fall sind dann alle in der Sozietät zusammengeschlossenen Vertretungsberechtigten bevollmächtigt (vgl. BFH vom 10.8.1993 - VII B 245/92, BFH/NV 1994, 650).