BFH - Beschluss vom 29.10.2002
II R 60/01
Normen:
FGO §§ 55 56 120 124 155 ; ZPO § 85 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 482

Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

BFH, Beschluss vom 29.10.2002 - Aktenzeichen II R 60/01

DRsp Nr. 2003/2500

Rechtsmittelbelehrung; Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

1. Eine Rechtsmittelbelehrung ist nicht etwa deswegen unvollständig und damit unrichtig i.S.v. § 55 Abs. 2 FGO, weil hierin kein Hinweis auf die Möglichkeit, vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist deren Verlängerung zu beantragen, enthalten ist.2. Ein Wiedereinsetzungsantrag erfordert u. a. eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen.3. Die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten ist nur dann als schuldlose Verhinderung des Revisionsführers zu werten, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, dass es für den Bevollmächtigten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen.

Normenkette:

FGO §§ 55 56 120 124 155 ; ZPO § 85 Abs. 2 ;

Gründe: