Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 12. November 2006 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Kläger hat beim Landgericht Neuruppin gegen den Beklagten Klage auf Auskunft über den bis zum 19.05.2005 erreichten Bearbeitungsstand des Bodenordnungsverfahrens N... und nach erteilter Auskunft auf Herausgabe noch näher zu bezeichnender Unterlagen erhoben. Er stützt diese auf einen zwischen der Rechtsvorgängerin des Klägers und dem Beklagten im Mai 1996 geschlossenen Werkvertrag, in dem sich der Beklagte verpflichtete, das Bodenordnungsverfahren N... - X - durchzuführen. Dieser mit "Werkvertrag" überschriebene Vertrag sah u. a. Folgendes vor:
"§ 1 Rechtsgrundlagen und Zielstellung
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