Rechtsqualität eines Hinweisschreibens des Finanzamts
FG Köln, Urteil vom 26.02.2013 - Aktenzeichen 5 K 914/10
DRsp Nr. 2013/15281
Rechtsqualität eines Hinweisschreibens des Finanzamts
Ein Schreiben, mit dem das Finanzamt den Steuerpflichtigen darauf hinweist, dass sein Bevollmächtigter nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sei und deshalb zurückgewiesen worden sei, stellt keinen Verwaltungsakt dar. Dieses gilt auch, wenn das Finanzamt auf mögliche Folgen für den Steuerpflichtgen hinweist, falls er seinen Bevollmächtigten weiter beschäftige.