Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger begehrt eine weitergehende Vergütung für die Wahrnehmung des freiwilligen staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes.
Der in XX lebende Kläger war Rechtsreferendar am Landgericht XX. Im Rahmen des nebenamtlichen Sitzungsdienstes vertrat er im Jahr 2019 wiederholt die Staatsanwaltschaft als Sitzungsvertreter.
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