1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu Recht erfolgte.
Aufgrund von Steuerrückständen in Höhe von 6.341,92 EUR hat das Finanzamt (FA) den Antragsteller mit Verfügung vom 4. Oktober 2011 zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen.
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