Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 11.12.2019 -
Unter Klageabweisung im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen am Geschäftsführer der Beklagten,
zu unterlassen,
die in den - dem Urteil anliegenden - Anlagen K 3 bis K 5 und K 7 bis K 12 überreichten Bewertungen der Nutzer "A", "B", "C und D", "E", "F", "G", "H", "I", und "J" zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen
wie auf der Internetseite Internetadresse 1 unter der URL (URL wurde entfernt) geschehen.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Beklagte zu 9/10 und die Klägerin zu 1/10.
3. 4.
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