Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. April 2018 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
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