1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig sind Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts (FA).
Der Kläger ist mit seiner Firma C Management für Gesundheitsunternehmen und Sozialwirtschaft unternehmerisch tätig. Seine Steuererklärungen wurden in den vergangenen Jahren wiederholt verspätet und teilweise erst nach erfolgter Schätzung des FA abgegeben. Anfang des Jahres 2009 ist der Kläger mit der Zahlung von Steuern in Rückstand geraten.
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