BFH, Beschluß vom 07.01.2002 - Aktenzeichen III B 34/01
DRsp Nr. 2002/3977
Rechtsschutzbedürfnis für NZB
Für eine NZB besteht ein Rechtsschutzinteresse nur, wenn im beabsichtigten Revisionsverfahren konkrete Rechtsbeeinträchtigungen abgewehrt oder abgelehnte Ansprüche durchgesetzt werden sollen. Sollen nur noch abstrakte Rechtsfragen geklärt werden, fehlt das Rechtsschutzinteresse.
Gründe:
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig; ihr fehlt das Rechtsschutzbedürfnis.
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