I.
Streitig ist, ob der als Berufsverband anerkannte Kläger einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der als solcher gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer befreit ist. Sein Zweck ist die Berufsvertretung von ... ... (s. im einzelnen § 2 der Satzung). Der Kläger erhebt Mitgliedsbeiträge nach Maßgabe einer gesonderten Beitragsordnung (§ 25 der Satzung).
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