BFH - Urteil vom 13.04.2000
XI R 3/99; XI R 4/99
Normen:
AO § 165 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 41

Rechtsschutzinteresse für Klage bei nicht vorläufigen Steuerbescheiden

BFH, Urteil vom 13.04.2000 - Aktenzeichen XI R 3/99; XI R 4/99

DRsp Nr. 2000/8354

Rechtsschutzinteresse für Klage bei nicht vorläufigen Steuerbescheiden

1. Einer Klage fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn ein Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren (Massenverfahren) stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist (ständige Rechtsprechung). 2. Wird der bei Gericht bereits angefochtene Bescheid erst während des Klageverfahrens für vorläufig erklärt, so entfällt das Rechtsschutzinteresse für die Klage nicht.

Normenkette:

AO § 165 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren 1989 und 1991 zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie haben zwei Kinder (geboren 1979 und 1985) und erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.