Rechtsschutzversicherungsbeiträge als Werbungskosten
BFH, vom 31.01.1997 - Aktenzeichen VI R 97/94
DRsp Nr. 1997/8119
Rechtsschutzversicherungsbeiträge als Werbungskosten
Eine Aufteilung der Prämien für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in Aufwendungen für die private Lebensführung und in Werbungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Versicherer bescheinigt, welcher Anteil der Gesamtprämie auf den die berufliche Sphäre betreffenden Versicherungsschutz entfällt.
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