BFH vom 31.01.1997
VI R 97/94
Fundstellen:
DStR 1997, 1077

Rechtsschutzversicherungsbeiträge als Werbungskosten

BFH, vom 31.01.1997 - Aktenzeichen VI R 97/94

DRsp Nr. 1997/8119

Rechtsschutzversicherungsbeiträge als Werbungskosten

Eine Aufteilung der Prämien für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in Aufwendungen für die private Lebensführung und in Werbungskosten kommt nur in Betracht, wenn der Versicherer bescheinigt, welcher Anteil der Gesamtprämie auf den die berufliche Sphäre betreffenden Versicherungsschutz entfällt.

Für die Praxis: