FG Thüringen - Urteil vom 29.04.2009
3 K 409/08
Normen:
EinigVtr. Art. 19 S. 2; VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 1;

Rechtsstaatswidrigkeit eines in Folge von Steuerhinterziehung ergangenen DDR-Steuerbescheids

FG Thüringen, Urteil vom 29.04.2009 - Aktenzeichen 3 K 409/08

DRsp Nr. 2010/23195

Rechtsstaatswidrigkeit eines in Folge von Steuerhinterziehung ergangenen DDR-Steuerbescheids

Ergeht, nachdem durch Anzeige bekannt wurde, dass betriebliche Prämienzahlungen privat vereinnahmt und steuerlich nicht erklärt wurden, ein diese - genau ermittelbaren - Einnahmen erfassender DDR-Steuerbescheid, ist dieser nicht als mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar i. S. d. Art. 19 S. 2 EinigVtr. anzusehen, wenn im Übrigen keine Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Verfolgung oder einen Willkürakt ersichtlich sind.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EinigVtr. Art. 19 S. 2; VwRehaG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Steuerbescheide der ehemaligen DDR rechtsstaatswidrig sind.