Die Beschwerde der Antragstellerin vom 7. Dezember 2016 (Bl. 51 d. A.) gegen den Beschluss der 26. Zivilkammer (6. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Hannover vom 1. November 2016 (Bl. 41 d. A.) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 5.000 €.
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