OLG Celle - Beschluss vom 28.08.2017
20 W 18/17
Normen:
BGB § 32;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 07.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 148/17

Rechtsstellung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes eines eingetragenen Vereins

OLG Celle, Beschluss vom 28.08.2017 - Aktenzeichen 20 W 18/17

DRsp Nr. 2018/3456

Rechtsstellung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes eines eingetragenen Vereins

Die Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins kann den Vorstand durch Mehrheitsbeschluss nicht zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen, wenn in der Satzung des Vereins die diesbezügliche Entscheidung ausdrücklich dem Vorstand übertragen worden ist und eine Satzungsänderung mit dem Ziel der Beschränkung der Befugnisse des Vorstands nicht die erforderliche Mehrheit gefunden hat.

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 15. August 2017 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 7. August 2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes beträgt 9.000,00 Euro.

Normenkette:

BGB § 32;

Gründe:

I.

Der Antragsteller ist Vereins- und Aufsichtsratsmitglied des Antragsgegners und macht mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 2. August 2017 Rechte aus der Mitgliedschaft geltend.