Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 09.05.2016, Az. 2 HK
Im Übrigen werden bzw. bleiben die Klage und die Widerklage abgewiesen.
3.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
4.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
a) b) c) 1) 2)
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