Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 05.07.2017, Az. 8 HK
Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I sind vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um Einsichtsrechte von Kommanditisten.
I. 1. 2. 3. 4. 5. II. I. II. 1. 2. 3. 4. 5. III.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|