Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.04.2019 – 13 K 1482/16 K,G wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Steuerbarkeit eines Veräußerungsgewinns im Zusammenhang mit einem Unter-Unter-Beteiligungsverhältnis.
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